Zitierungen von Artikel 2 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Dortmund)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 15. EDLW-IFR-PV-ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 15. EDLW-IFR-PV-ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Dortmund)
V. v. 13.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 12
Artikel 1 15. EDLW-IFR-PV-ÄndVÄndV Änderung der Fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Dortmund)
... Dortmund) vom 16. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 219) wird wie folgt geändert: Artikel 2 wird durch den folgenden Artikel 2 ersetzt: „Artikel 2 Inkrafttreten  ... 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 219) wird wie folgt geändert: Artikel 2 wird durch den folgenden Artikel 2 ersetzt: „Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 14. Mai ... wie folgt geändert: Artikel 2 wird durch den folgenden Artikel 2 ersetzt: „ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 14. Mai 2026 in ...


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