Schlussformel - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 19/14 - (zu § 8 Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in Verbindung mit § 10d Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes und § 10a Sätze 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes) (BVerfGE20250723 k.a.Abk.)

B. v. 22.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 222
Geltung ab 27.09.2025; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht

Schlussformel



Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Stefanie Hubig



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