Artikel 1 - Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main) (71. EDDF-IFR-PV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 229; Geltung ab 30.10.2025

Artikel 1 Änderung der Zweihundertzwölften Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung


Artikel 1 ändert mWv. 30. Oktober 2025 EDDF-IFR-PV offen

Die Zweihundertzwölfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main) vom 13. November 2002 (BAnz. S. 25.489), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 124) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(hier nur Fundstellennachweis)



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