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Artikel 5 - Haushaltsbegleitgesetz 2025 (HBeglG 2025 k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 WindSeeG § 23, § 57, § 58

Das Windenergie-auf-See-Gesetz vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2310), das zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 23 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 1 Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt:

§ 58 Absatz 3 gilt entsprechend."

b)
In Absatz 1a Satz 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 58 Absatz 3" durch die Angabe „§ 58 Absatz 4" ersetzt.

2.
§ 57 wird durch den folgenden § 57 ersetzt:

§ 57 Zweckbindung der Zahlungen

Die Einnahmen aus den gebotenen Zahlungen nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden anteilig für den Bereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit insbesondere für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes, für den Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat insbesondere zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen, als Einnahmen des Bundeshaushalts zu Transformationszwecken sowie zur Senkung der Offshore-Netzumlage gemäß § 2 Nummer 11 des Energiefinanzierungsgesetzes verwendet. Die Einnahmen aus den gebotenen Zahlungen nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden abweichend von Satz 1 für Ausschreibungen im Jahr 2023 anteilig für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes, zur umweltschonenden Fischerei einschließlich Fischereistrukturmaßnahmen, als Einnahmen des Bundeshaushalts sowie zur Senkung der Offshore-Netzumlage gemäß § 2 Nummer 11 des Energiefinanzierungsgesetzes verwendet."

3.
§ 58 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „zweckgebunden" die Angabe „insbesondere" eingefügt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 wird nach der Angabe „zweckgebunden" die Angabe „insbesondere" eingefügt.

c)
Nach Absatz 2 wird der folgende Absatz 3 eingefügt:

„(3) Sind die Einnahmen für die Meeresnaturschutzkomponente nach Absatz 1 und § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und die Fischereikomponente nach Absatz 2 und § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 aus Ausschreibungen nach Teil 3 Abschnitt 2 und 5 in einem Ausschreibungsjahr für die Meeresschutz- und Fischereikomponente insgesamt höher als 200 Millionen Euro, fließen die diesen Betrag übersteigenden Einnahmen in den Jahren 2025 und 2026 als Transformationskomponente an den Bundeshaushalt."

d)
Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4 und die Angabe „Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1" wird durch die Angabe „Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 5 Haushaltsbegleitgesetz 2025

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 HBeglG 2025 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HBeglG 2025 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 351
§ 3 EnWG Begriffsbestimmungen (vom 23.12.2025)
... 6 des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2310), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 231 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 83. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 1 EnWRÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 6 des Windenergie-auf-See-Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2310), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 231 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 83. ...

Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 351
Artikel 1 EERLWindSeeÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... Windenergie-auf-See-Gesetz vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258, 2310), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 231 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...