Artikel 7 - Haushaltsbegleitgesetz 2025 (HBeglG 2025 k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 StFG § 9

Das Stabilisierungsfondsgesetz vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 9 Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt:

 
„(3) Auf die Kreditermächtigung ist der Nennwert anzurechnen."

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Zitierungen von Artikel 7 Haushaltsbegleitgesetz 2025

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 HBeglG 2025 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HBeglG 2025 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Standortfördergesetz (StoFöG)
G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33; zuletzt geändert durch Artikel 27a G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 31 StoFöG Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes
... Stabilisierungsfondsgesetz vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. September 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 231 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 8a Absatz 5 Satz 2 ...


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