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Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn (UNFrauenBüroV k.a.Abk.)


Eingangsformel





Artikel 1



Die durch Notenwechsel vom 19. März 2025 und 25. Juni 2025 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) wird hiermit in Kraft gesetzt. Der Notenwechsel wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung nachstehend veröffentlicht.


Artikel 2



(1) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen (BGBl. 1996 II S. 903, 905) gilt dieses Abkommen sinngemäß für das Büro der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn.



Artikel 3


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung nach der Inkrafttretensklausel der deutschen Antwortnote in Kraft tritt.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung außer Kraft tritt.

(3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 31. Oktober 2025 (BGBl. 2025 II Nr. 279) trat die Verordnung am 23. Oktober 2025 in Kraft.




Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundeskanzler

Merz

Der Bundesminister des Auswärtigen

Johann Wadephul


Anhang Notenwechsel



(gesamter Text siehe BGBl.)