Änderung Artikel 3 Verordnung zur Ablösung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle) vom 09.12.2025

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Artikel 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.12.2025 geltenden Fassung
Artikel 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 27.03.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 77
 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 3 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 22. Januar 2026 in Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 3. September 2026 in Kraft.

 



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