Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Ablösung der Hundertachtundneunzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle) am 27.03.2026

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 27. März 2026 durch Artikel 1 der 2. EDDP-IFR-PV-NF-ÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der EDDP-IFR-PV-NF.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.03.2026 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 27.03.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 77
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2 Außerkrafttreten


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Die Hundertachtundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle) vom 6. März 2000 (BAnz. S. 4066), die zuletzt durch Artikel 29 der Verordnung vom 30. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 339) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 10. Juni 2026 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Die Hundertachtundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Leipzig/Halle) vom 6. März 2000 (BAnz. S. 4066), die zuletzt durch Artikel 29 der Verordnung vom 30. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 339) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 2. September 2026 außer Kraft.

(heute geltende Fassung) 

Artikel 3 Inkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 11. Juni 2026 in Kraft.



Diese Verordnung tritt am 3. September 2026 in Kraft.




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