Schlussformel - Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026 (VO-2026I243 k.a.Abk.)

V. v. 17.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 243; Geltung ab 01.01.2026, abweichend siehe Artikel 3
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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Bärbel Bas



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