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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (StAGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Das Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 10 Absatz 3 wird gestrichen.
§ 10 Absatz 3 wird gestrichen.
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 StAGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StAGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364
Artikel 3 AufenthRÄndG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 256 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 33 wird wie folgt ...
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