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Artikel 2 - Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (WohnBauBG 2025 k.a.Abk.)
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Oktober 2025.
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