Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Verordnung zur Einführung eines einheitlichen EU-Rückkehrausweises sowie zur Änderung weiterer aufenthalts-, pass- und ausweisrechtlicher Vorschriften (RückAEUEV k.a.Abk.)

V. v. 29.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 260; Geltung ab 01.11.2025, abweichend siehe Artikel 4
|

Artikel 3 Änderung der Personalausweisverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2025 PAuswV Anhang 3

Die Personalausweisverordnung vom 1. November 2010 (BGBl. I S. 1460), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 125) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In Anhang 3 wird Abschnitt 2 durch den aus dem Anhang II zu dieser Verordnung ersichtlichen Abschnitt 2 ersetzt.

 
Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Einführung eines einheitlichen EU-Rückkehrausweises sowie zur Änderung weiterer aufenthalts-, pass- und ausweisrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 RückAEUEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RückAEUEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang II RückAEUEV zu Artikel 3