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Artikel 1 - Sechste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (6. PpUGVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 9. November 2020 (BGBl. I S. 2357), die zuletzt durch Artikel 5a des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Anlage wird durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Anlage ersetzt.
Die Anlage wird durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Anlage ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. PpUGVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
6. PpUGVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17190/a331341.htm
