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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn (UNFrauenBüroVB k.a.Abk.)

B. v. 31.10.2025 BGBl. 2025 II Nr. 279; Geltung ab 23.10.2025
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 23. Oktober 2025 UNFrauenBüroV Artikel 3

Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 9. Oktober 2025 zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn (BGBl. 2025 II Nr. 263, S. 3) wird bekannt gemacht, dass die Vereinbarung nach der Inkrafttretensklausel der deutschen Antwortnote

 
am 23. Oktober 2025

in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig wird nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 9. Oktober 2025 bekannt gemacht, dass diese nach ihrem Artikel 3 Absatz 1

 
am 23. Oktober 2025

in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Auswärtiges Amt

Im Auftrag Dr. Wiebke Rückert

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