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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn (UNFrauenBüroVB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 9. Oktober 2025 zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn (BGBl. 2025 II Nr. 263, S. 3) wird bekannt gemacht, dass die Vereinbarung nach der Inkrafttretensklausel der deutschen Antwortnote
Gleichzeitig wird nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 9. Oktober 2025 bekannt gemacht, dass diese nach ihrem Artikel 3 Absatz 1
- am 23. Oktober 2025
Gleichzeitig wird nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 9. Oktober 2025 bekannt gemacht, dass diese nach ihrem Artikel 3 Absatz 1
- am 23. Oktober 2025
Schlussformel
Auswärtiges Amt
Im Auftrag Dr. Wiebke Rückert
Im Auftrag Dr. Wiebke Rückert
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