Eingangsformel - Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (2. ElektroGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 286; Geltung ab 28.11.2025, abweichend siehe Artikel 4
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Eingangsformel *



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2021 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 197 vom 24.7.2012, S. 38), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2024/884 vom 13. März 2024 (ABl. L, 2024/884, 19.3.2024) geändert worden ist.



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