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Schlussformel - Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (2. ElektroGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 286; Geltung ab 28.11.2025, abweichend siehe Artikel 4
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Merz

Der Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Carsten Schneider

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