Artikel 3 - Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS2-RLUG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 6. Dezember 2025 SÜFV § 1

Die Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom 6. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 33) wird wie folgt geändert:

In § 1 Nummer 8 wird die Angabe „§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Nummer 13 Satz 1 Buchstabe b und c, Nummer 15 und Nummer 18 des BSI-Gesetzes" durch die Angabe „§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 18 Buchstabe b und c, Nummer 22 und 25 des BSI-Gesetzes" ersetzt.



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