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Änderungsalarm
Zitierungen von
Artikel 16 Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 ZStrWuPRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZStrWuPRÄndG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 21 ZStrWuPRÄndG Inkrafttreten
... Die
Artikel 16
bis 19 und Artikel 20 Nummer 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die ...
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