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Zitierungen von Artikel 18 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 EAkteEÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EAkteEÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 19 EAkteEÄndG Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum 1. Januar 2026
... in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das zuletzt durch Artikel 18 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 14 wird ...
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