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Zitierungen von Artikel 19 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 19 EAkteEÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EAkteEÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 20 EAkteEÄndG Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum 1. Januar 2027
... in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das zuletzt durch Artikel 19 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 14 ...
Artikel 40 EAkteEÄndG Inkrafttreten
... 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 1, 3, 6, 10, 13, 14, 16, 19 , 22, 26, 29, 31 und 32 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (3) Die Artikel 4, 7, 11, 17, ...
 
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