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Zitierungen von Artikel 20 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 EAkteEÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EAkteEÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 21 EAkteEÄndG Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum 1. Januar 2036
... in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das zuletzt durch Artikel 20 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 14 wird ...
Artikel 40 EAkteEÄndG Inkrafttreten
... 22, 26, 29, 31 und 32 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. (3) Die Artikel 4, 7, 11, 17, 20 , 23, 27 und 30 treten am 1. Januar 2027 in Kraft. (4) Artikel 34 tritt am 1. Januar ...
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