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Zitierungen von Artikel 34 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 34 EAkteEÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EAkteEÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 40 EAkteEÄndG Inkrafttreten
... Die Artikel 4, 7, 11, 17, 20, 23, 27 und 30 treten am 1. Januar 2027 in Kraft. (4) Artikel 34 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. (5) Die Artikel 8, 12, 21 und 24 treten am 1. Januar ...
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