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§ 2 - Anordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BMLEHBeihÜbertrAnO)

A. v. 11.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 327
Geltung ab 01.01.2026; FNA: 2030-14-252 Beamte

§ 2 Vorbehaltsklausel



Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse und die Vertretung nach § 1 Absatz 1 bis 3 selbst auszuüben.

 
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