§ 3 - Anordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BMLEHBeihÜbertrAnO)

A. v. 11.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 327
Geltung ab 01.01.2026; FNA: 2030-14-252 Beamte

§ 3 Übergangsregelung



Auf Widersprüche und Klagen, die vor dem 1. Januar 2026 erhoben worden sind, ist die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMELWidVertrAnO) vom 16. Mai 2017 (BGBl. I S. 1294) weiter anzuwenden.



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