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§ 4 - Anordnung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BLEBeihÜbertrAnO)
§ 4 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17284/a334676.htm
