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Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik und zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik (VerfGlasAusbVNV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik/zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik/zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik vom 19. Juni 2000 (BGBl. I S. 864) wird wie folgt geändert:
§ 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt:
„§ 10 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft."
§ 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt:
„§ 10 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft."
Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik und zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VerfGlasAusbVNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerfGlasAusbVNV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 VerfGlasAusbVNV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2026 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17291/a334754.htm
