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Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik und zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik (VerfGlasAusbVNV k.a.Abk.)

V. v. 16.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 336; Geltung ab 01.08.2026, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik/zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Dezember 2025 VerfGlasAusbV § 10

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik/zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik vom 19. Juni 2000 (BGBl. I S. 864) wird wie folgt geändert:

§ 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt:

„§ 10 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft."



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik und zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VerfGlasAusbVNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerfGlasAusbVNV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 VerfGlasAusbVNV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2026 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am Tag nach der Verkündung in ...