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Artikel 9 - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Dezember 2025 NAV § 18

Die Niederspannungsanschlussverordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 18 Absatz 3 Satz 1 bis 3 und 5 wird jeweils die Angabe „§ 3 Nr. 27" durch die Angabe „§ 3 Nummer 77" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 EnWRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 7 GModGEG Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
... 2 der Niederspannungsanschlussverordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, ist zu beachten." 5. ...