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Artikel 26 - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRÄndG k.a.Abk.)
Artikel 26 Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Das Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), das durch Artikel 20 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 15 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe h wird die Angabe „§ 3 Nummer 17" durch die Angabe „§ 3 Nummer 38" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe i wird die Angabe „§ 3 Nummer 24a oder Nummer 24b" durch die Angabe „§ 3 Nummer 65 oder 66" ersetzt.
- 2.
- Nach § 5 Absatz 2 Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt:
„Für bestehende Gemeindegebiete, in denen zum 1. Januar 2024 100.000 Einwohner oder weniger gemeldet sind, ist die Frist des Satzes 1 Nummer 2 der 31. Dezember 2026, wenn die Erstellung des Wärmeplans Gegenstand einer Förderung aus Mitteln des Bundes war." - 3.
- § 11 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- 4.
- In § 34 Satz 1 und 4 wird jeweils die Angabe „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz" durch die Angabe „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 26 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 26 EnWRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWRÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 348
Artikel 9 GeoBGuaÄndG Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
... Wärmeplanungsgesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 2 Absatz 3 Satz 2 ...
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