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Artikel 7 - Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OnlVfEEG k.a.Abk.)
Artikel 7 Änderung der Strafprozessordnung
Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 319) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 32a wird wie folgt geändert:
§ 32a wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Nummer 4 und 5" durch die Angabe „Nummer 3 und 4" ersetzt.
- 2.
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Nummer 1 wird gestrichen.
- bb)
- Die Nummern 2 bis 6 werden zu den Nummern 1 bis 5.
- b)
- In Satz 2 wird die Angabe „Nummer 3 bis 5" durch die Angabe „Nummer 2 bis 4" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 OnlVfEEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OnlVfEEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Artikel 2 SchwarzArbMoG Änderung der Strafprozessordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 349 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 100a Absatz 2 wird wie ...
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