Artikel 3 - Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts (LSNOV k.a.Abk.)

Artikel 3 Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 1. Januar 2026 LSV

Die Ladesäulenverordnung vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156) geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2026 außer Kraft.



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