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Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung


Artikel 3 ändert mWv. 30. Dezember 2025 AO § 31a

Die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 24), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 31a Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 wird die Angabe „Leistung aus öffentlichen Mitteln oder" durch die Angabe „Leistung aus öffentlichen Mitteln," ersetzt.

2.
In Nummer 3 wird die Angabe „wurde." durch die Angabe „wurde oder" ersetzt.

3.
Nach Nummer 3 wird die folgende Nummer 4 eingefügt:

„4.
für die automationsgestützte Analyse und Bewertung nach § 26 Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes."

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