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Artikel 4 - Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoG k.a.Abk.)
Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2025 UStG § 15, mWv. 1. Januar 2026 § 27
Das Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 15 Absatz 4 Satz 4 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Für Grundstücke ist dabei eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Nutzflächen vorzunehmen, es sei denn, eine andere Methode führt zu einer demgegenüber präziseren wirtschaftlichen Zuordnung. In den Fällen des Absatzes 1b gelten die Sätze 1 bis 4 entsprechend."
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2026
- 2.
- Nach § 27 Absatz 40 wird der folgende Absatz 40a eingefügt:„(40a) Für vor dem 1. Januar 2026 nach § 4 Nummer 4a Satz 1 von der Steuer befreite Umsätze sind § 4 Nummer 4a Satz 1 Buchstabe a und b, Nummer 19 Buchstabe a Satz 4, § 10 Absatz 1 Satz 4, § 13 Absatz 1 Nummer 9, § 13a Absatz 1 Nummer 6, § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 18e Nummer 2, § 22 Absatz 2 Nummer 9 und Absatz 4c in der am 31. Dezember 2025 geltenden Fassung bis zur Auslagerung und für diese Auslagerung der jeweiligen Gegenstände weiterhin anzuwenden. Mit Ablauf des 30. Dezember 2029 gelten alle bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgelagerten Gegenstände als ausgelagert im Sinne des § 4 Nummer 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 3 in der bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Fassung."
Ende abweichendes Inkrafttreten
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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 SchwarzArbMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchwarzArbMoG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 23 SchwarzArbMoG Inkrafttreten
... vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 4 Nummer 2 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. (3) Artikel 6 Nummer 2, Artikel 8 Nummer 2, Artikel ...
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