Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 17 - Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoG k.a.Abk.)

Artikel 17 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Dezember 2025 EGAO § 19a

Das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 19a Absatz 3 wird durch den folgenden Absatz 3 ersetzt:

„(3) Bei Steuerpflichtigen, die

1.
Institute im Sinne des § 1 Absatz 1b des Kreditwesengesetzes sind, einschließlich Zweigstellen nach § 53 des Kreditwesengesetzes,

2.
der Aufsicht nach § 1 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterliegen oder

3.
Wertpapierinstitute im Sinne des § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes sind,

ist § 147 Absatz 3 Satz 1 der Abgabenordnung in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung abweichend von Absatz 2 anzuwenden."

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 17 Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 SchwarzArbMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwarzArbMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 4 InfAustEUG Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
... zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341; 1977 I S. 667), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Artikel 101 wird durch den ...