§ 53 Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung ihr Stammkapital, so darf die Verschmelzung erst eingetragen werden, nachdem die Erhöhung des Stammkapitals im Register eingetragen worden ist.
interne Verweise§ 56 UmwG Anzuwendende Vorschriften (vom 15.07.2011) ... sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 51 bis 53 , 54 Absatz 1 bis 3 sowie des § 55 entsprechend ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1338
Artikel 1 3. UmwGÄndG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... 2. In § 56 wird die Angabe „§§ 51, 52 Abs. 1, §§ 53 , 54 Abs." durch die Angabe „§§ 51 bis 53, 54 Absatz" ersetzt. ... 51, 52 Abs. 1, §§ 53, 54 Abs." durch die Angabe „§§ 51 bis 53 , 54 Absatz" ersetzt. 3. § 62 wird wie folgt geändert: a) Die ...
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