§§ 122a - Umwandlungsgesetz (UmwG)

Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4120-9-2 Recht der Kapitalgesellschaften
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Zweites Buch Verschmelzung
Zweiter Teil Besondere Vorschriften
Zehnter Abschnitt (aufgehoben)
§§ 122a bis 122m (aufgehoben)

Zweites Buch Verschmelzung

Zweiter Teil Besondere Vorschriften

Zehnter Abschnitt (aufgehoben)

§§ 122a bis 122m (aufgehoben)


§§ 122a hat 3 frühere Fassungen und wird in 9 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze G. v. 22. Februar 2023 BGBl. 2023 I Nr. 51 m.W.v. 1. März 2023



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