interne Verweise§ 36 UmwG Anzuwendende Vorschriften ... sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts mit Ausnahme des § 16 Abs. 1 und des § 27 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des übernehmenden Rechtsträgers tritt ...
§ 135 UmwG Anzuwendende Vorschriften (vom 01.03.2023) ... 2 sowie der nach § 125 entsprechend anzuwendenden §§ 4, 7 und 16 Abs. 1 und des § 27 . An die Stelle der übernehmenden Rechtsträger treten die neuen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
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