Zitate in ÄnderungsvorschriftenPersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 60 MoPeG Änderung des Umwandlungsgesetzes (vom 30.12.2023) ... Zweite Unterabschnitt. 6. § 39 wird aufgehoben. 7. Die §§ 41 bis 45 werden durch die folgenden §§ 41 und 42 ersetzt: „§ 41 ... 7. Die §§ 41 bis 45 werden durch die folgenden §§ 41 und 42 ersetzt: „§ 41 Widerspruch gegen den Beschluss der ... persönlich unbeschränkt haftet, wenn er der Verschmelzung widerspricht. § 42 Entsprechend anzuwendende Vorschriften Die §§ 39, 39a, 39b, 39c, 39e und 39f ... wird der Dritte Unterabschnitt. 9. In § 45c Satz 2 wird die Angabe „ § 42 " durch die Angabe „§ 39b" ersetzt. 10. § 45e wird wie folgt ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542
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