interne Verweise§ 51 UmwG Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen (vom 01.01.2024) ... übernehmenden Gesellschaft. (2) Wird der Nennbetrag der Geschäftsanteile nach § 46 Abs. 1 Satz 2 abweichend vom Betrag der Aktien festgesetzt, so muss der Festsetzung jeder Aktionär ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 17 MoMiG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... Gesetzes vom 19. April 2007 (BGBl. I S. 542), wird wie folgt geändert: 1. § 46 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Er muss auf volle Euro lauten." ... wie folgt gefasst: (2) Wird der Nennbetrag der Geschäftsanteile nach § 46 Abs. 1 Satz 2 abweichend vom Betrag der Aktien festgesetzt, so muss der Festsetzung jeder ...
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