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Zitierungen von § 51 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 UmwG Anmeldung der Verschmelzung (vom 01.01.2024)
... haben die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger im Falle des § 51 Abs. 1 auch zu erklären, daß dem Verschmelzungsbeschluß jedes der übertragenden ...
§ 56 UmwG Anzuwendende Vorschriften (vom 15.07.2011)
... Neugründung sind die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts mit Ausnahme der §§ 51 bis 53, 54 Absatz 1 bis 3 sowie des § 55 entsprechend ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1338
Artikel 1 3. UmwGÄndG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... b) Absatz 2 wird aufgehoben. 2. In § 56 wird die Angabe „§§ 51 , 52 Abs. 1, §§ 53, 54 Abs." durch die Angabe „§§ 51 bis 53, 54 ... 51, 52 Abs. 1, §§ 53, 54 Abs." durch die Angabe „§§ 51 bis 53, 54 Absatz" ersetzt. 3. § 62 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 17 MoMiG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... wie folgt gefasst: „Er muss auf volle Euro lauten." 2. § 51 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Wird der Nennbetrag der Geschäftsanteile ...

Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 60 MoPeG Änderung des Umwandlungsgesetzes (vom 30.12.2023)
... Angabe „§ 44" durch die Angabe „§ 39e" ersetzt. 11. In § 51 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Personenhandelsgesellschaft, eine Partnerschaftsgesellschaft" ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542
Artikel 1 2. UmwGÄndG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... erhalten hat. Die Kosten der Prüfung trägt die Gesellschaft." 10. § 51 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Wird eine Gesellschaft mit ...
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