interne Verweise§ 107 UmwG Pflichten der Vorstände (vom 18.08.2006) ... eingetragen ist. Ist der übertragende Verband nicht eingetragen, so ist § 104 entsprechend anzuwenden. (2) Die Vorstände haben ferner gemeinschaftlich den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
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