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Zitierungen von § 141 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 141 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Stabilisierungsfondsgesetz (StFG)
Artikel 1 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 406
§ 8a StFG Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten (vom 01.03.2023)
... sind die §§ 22, 23, 126 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 133 und 141 des Umwandlungsgesetzes nicht anzuwenden. 6. Als Schlussbilanz darf auch eine Aufstellung des zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Artikel 1 FStFEntwG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... sind die §§ 22, 23, 126 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie die §§ 133 und 141 des Umwandlungsgesetzes nicht anzuwenden. 6. Als Schlussbilanz darf auch eine ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542
Artikel 1 2. UmwGÄndG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... durch die Angabe „§ 133 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 5" ersetzt. 22. § 141 wird wie folgt gefasst: „§ 141 Ausschluss der Spaltung Eine ... 4 und 5" ersetzt. 22. § 141 wird wie folgt gefasst: „§ 141 Ausschluss der Spaltung Eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf ...
 
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