interne Verweise§ 339 UmwG Zustimmung der Anteilsinhaber (vom 01.03.2023) ... Die Anteilsinhaber können ihre Zustimmung zum Formwechselplan nach § 193 Absatz 1 davon abhängig machen, dass die Art und Weise der Mitbestimmung der Arbeitnehmer der ...
§ 350 UmwG Zwangsgelder (vom 01.03.2023) ... § 188 Abs. 1 und § 189 Abs. 1, jeweils in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 3, sowie § 193 Abs. 3 Satz 2 nicht befolgen, sind hierzu von dem zuständigen Registergericht durch Festsetzung von ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3332; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 10
§ 30 MgVG Nachfolgende innerstaatliche Umwandlungen (vom 31.01.2023) ... (§ 136 des Umwandlungsgesetzes) aufgestellt wird oder 4. ein Formwechselbeschluss ( § 193 des Umwandlungsgesetzes ) gefasst wird. (2) Anstelle der §§ 9 und 10 finden im Fall einer Spaltung ...
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung (MgFSG)
Artikel 1 G. v. 04.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 10
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
G. v. 04.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 10
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... (1) Die Anteilsinhaber können ihre Zustimmung zum Formwechselplan nach § 193 Absatz 1 davon abhängig machen, dass die Art und Weise der Mitbestimmung der Arbeitnehmer der ... Verschmelzungsplan nach dem 28. Februar 2023 bekannt gemacht worden ist." 69. In § 193 in der Überschrift, in Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3 Satz 1, § 203 Satz 2, § 217 ...
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