interne Verweise§ 196 UmwG Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses (vom 01.03.2023) ... dessen Recht, gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses Klage zu erheben, nach § 195 Abs. 2 ausgeschlossen ist, von dem Rechtsträger einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... durch das Wort „Formwechselbeschlusses" ersetzt. 36. § 195 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... formwechselnden Gesellschaft in das für sie zuständige Register tritt. (4) § 195 Absatz 2 und § 196 sind nicht anzuwenden. § 334 Formwechselfähige ...
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