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Zitierungen von § 201 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 201 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 8 EHUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... die Wörter „elektronischen Bundesanzeiger bekannt" ersetzt. 15. § 201 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „durch den ... § 256 Abs. 2 Satz 1 und § 271 Satz 1 werden jeweils die Wörter „nach § 201 Satz 2 als bekanntgemacht gilt" durch die Wörter „bekannt gemacht worden ist" ... wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „nach § 201 Satz 2 als bekanntgemacht gilt" durch die Wörter „bekannt gemacht worden ist" ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 17 DiRUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... der neuen Rechtsträger sind erst danach zulässig" gestrichen. 4. In § 201 werden die Wörter „ihrem ganzen Inhalt nach" ...