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Zitierungen von § 213 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 213 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542
Artikel 1 2. UmwGÄndG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... Registern aller beteiligten Rechtsträger nicht am selben Tag erfolgen. 27. § 213 wird wie folgt gefasst: „§ 213 Unbekannte Aktionäre Auf ... am selben Tag erfolgen. 27. § 213 wird wie folgt gefasst: „§ 213 Unbekannte Aktionäre Auf unbekannte Aktionäre ist § 35 entsprechend ... der Personengesellschaft. Beim Formwechsel in eine Partnerschaftsgesellschaft ist § 213 auf den Partnerschaftsvertrag nicht anzuwenden." 31. § 238 Satz 2 und 3 wird ...
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