interne Verweise§ 251 UmwG Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber (vom 01.09.2009) ... oder die Hauptversammlung, die den Formwechsel beschließen soll, ist § 239 Abs. 1 Satz 1, auf die Hauptversammlung auch § 239 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 entsprechend ... beschließen soll, ist § 239 Abs. 1 Satz 1, auf die Hauptversammlung auch § 239 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 entsprechend ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 4 ARUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... der Gesellschaft zugänglich ist." 9. Dem § 232 Abs. 1 und dem § 239 Abs. 1 wird jeweils folgender Satz angefügt: „In der Hauptversammlung kann ... gemacht werden." 10. In § 251 Abs. 2 werden die Angabe „§ 239 Abs. 1" durch die Angabe „§ 239 Abs. 1 Satz 1" und die Angabe „§ ... § 251 Abs. 2 werden die Angabe „§ 239 Abs. 1" durch die Angabe „§ 239 Abs. 1 Satz 1" und die Angabe „§ 239 Abs. 2" durch die Wörter ... Abs. 1" durch die Angabe „§ 239 Abs. 1 Satz 1" und die Angabe „§ 239 Abs. 2" durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2" ersetzt. ... 1 Satz 1" und die Angabe „§ 239 Abs. 2" durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2" ersetzt. 11. § 256 Abs. 3 wird wie folgt ... Abs. 2 Satz 1 und 2" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 239 " durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" ersetzt. ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 239" durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" ersetzt. 14. § 292 wird wie folgt geändert: ... Abs. 2 Satz 1 und 2" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 239 " durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" ersetzt. ... b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 239" durch die Wörter „§ 239 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2" ersetzt. 15. Nach § 320 wird § 321 ...
Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
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