... Aktien und auf die Veräußerung nicht abgeholter Aktien sind die §§ 267 und 268 entsprechend anzuwenden. (2) Auf Beschlüsse der Hauptversammlung der ...
... Auf die Benachrichtigung der Aktionäre durch die Gesellschaft ist § 267 , auf die Aufforderung zur Abholung der ihnen zustehenden Aktien und auf die Veräußerung ...