interne Verweise§ 285 UmwG Inhalt des Formwechselbeschlusses (vom 01.03.2023) ... beteiligt werden, so darf die unterschiedlich hohe Beteiligung nur nach einem oder mehreren der in § 276 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Maßstäbe festgesetzt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1738/v24936.htm