Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... a nicht anzuwenden." 29. § 132 wird durch die folgenden §§ 132 und 132a ersetzt: „§ 132 Kündigungsschutzrecht (1) Führen an ... für die Dauer von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens nicht. § 132a Mitbestimmungsbeibehaltung (1) Entfallen durch Abspaltung oder Ausgliederung bei einem ...
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