Zitierungen von § 248a UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 248a UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Artikel 1 G. v. 12.06.2003 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 10a SpruchG Gewährung zusätzlicher Aktien (vom 15.12.2023)
... Absätze 1 und 2 gelten für die Gewährung zusätzlicher Aktien gemäß § 248a des Umwandlungsgesetzes  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... das Wort „Formwechselbeschluss" ersetzt. 51. Nach § 248 wird folgender § 248a eingefügt: „§ 248a Gewährung zusätzlicher Aktien  ... 51. Nach § 248 wird folgender § 248a eingefügt: „ § 248a Gewährung zusätzlicher Aktien Die §§ 72a und 72b gelten für ...
Artikel 3 UmwRLUG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
... Absätze 1 und 2 gelten für die Gewährung zusätzlicher Aktien gemäß § 248a des Umwandlungsgesetzes entsprechend." 12. § 11 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 1 ZuFinG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
... Absätze 1 und 2 gelten für die Gewährung zusätzlicher Aktien gemäß § 248a des Umwandlungsgesetzes entsprechend." 7. § 14 wird wie folgt geändert: a) Der ...


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